Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
nach Mitteilung des Landesamtes für Schule und Bildung werden unserer Schule heute Nachmittag die Materialien für die Selbsttests zur Verfügung gestellt.
Ab Donnerstag, dem 18.03.2021 gilt somit ein Zutrittsverbot zum Schulgelände und -gebäude für Personen, die nicht durch ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage, für Schülerinnen und Schüler nicht länger als eine Woche zurückliegen. Das Zutrittsverbot gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Schule ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird.
Die Testung erfolgt am Donnerstag, dem 18.03.21 für Schüler*innen der A-Woche in der jeweils ersten Unterrichtsstunde mit für die Schulen geeigneten, durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen Selbsttestkits der Firma Roche (Testname: SARS-CoV-2 Rapid Antigen-Schnelltest). Bitte beachten Sie das Erklärvideo.
Schüler*innen der B-Woche werden am Montag, dem 22.03.21 jeweils in der entsprechenden ersten Unterrichtsstunde getestet. Die ausgefüllten und unterschriebenen Einwilligungserklärungen sind zwingend mitzubringen. Ohne Einwilligungserklärung wird der Selbsttest nicht durchgeführt, die Schülerinnen und Schüler müssen in diesem Fall von den Personensorgeberechtigten abgeholt werden und haben bis auf Widerruf Zutrittsverbot.
Im Falle eines positiven Testergebnisses wird der Schüler/die Schülerin in einem separaten Zimmer bis zur Abholung durch die Personensorgeberechtigten beaufsichtigt. Das Gesundheitsamt ist unverzüglich zu informieren.
Bei diesen verpflichtenden Testungen besteht nach Auskunft der Unfallkasse Sachsen für alle Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Die Schulleitung