Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
bitte beachten Sie folgende, ab sofort gültige Neuregelung für die Schulen:
Die bisherige Möglichkeit nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, den zweimaligen Test pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu Hause machen zu können, hat die Bundesregierung durch eine eigene Regelung ersetzt. Eine qualifizierte Selbstauskunft ist daher nicht mehr möglich, da das Bundesrecht gilt.
Ab sofort müssen die Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden.
Anzuerkennen sind darüber hinaus auch Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt sind oder von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurden (u. a. Testzentren).
Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/05/11/
In der Hoffnung, alle Schülerinnen und Schüler bald wieder in der Schule begrüßen zu können, verbleibe ich mit besten Wünschen für ein erholsames verlängertes Wochenende. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Ihre Schulleitung